#Icaridin #Marktfähigkeit #Biozidwirkstoffe #EUKommission

Apotheken sollten unbedingt die Marktfähigkeit der von ihnen angebotenen Icaridin haltigen Repellent-Produkte (Mückenschutz) prüfen, da im Rahmen des EU Prüfprogramms für Altwirkstoffe, die bereits am 14.05.2000 in Verkehr gebracht waren, diese auf EU Ebene neu bewertet wurden. Mit Durchführungsverordnung 2020/1086 der Kommission vom 23.07.2020 ist Icaridin als Biozidprodukt genehmigt. Alle Hersteller von Produkten mit alleinigem Wirkstoff Icaridin mussten zur Markfähigkeit somit ein erneutes Zulassungsverfahren durchlaufen.

Der Zulassungsantrag wurde für alle Autan® Defense Produkte mit Wirkstoff Icaridin fristgerecht eingereicht und sind somit Marktfähig.